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(kvhessen.de) In der vergangenen Woche ist im Deutschen Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet worden.
Damit stehen die bereits vorher absehbaren Fristen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) fest. VertragsärztInnen und PsychotherapeutInnen haben nun nur noch bis Ende März 2019 Zeit, um rechtzeitig die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu bestellen.
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Quelle:
Kässenärztliche Vereinigung Hessen