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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Damit haben Wohnungseigentümer künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit auf Gemeinschaftsflächen erlaubt wird. Das Gesetzt soll den Ausbau der Elektromobilität fördern und erleichtert Wohnungseigentümern und Mietern, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Zum anderen geht es um eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Wann das Gesetzt in Kraft tritt ist aber noch offen.
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