
Service / Aktuelles
Um die Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, fördert die Hessische Landesregierung in einem technologieoffenen Ansatz Maßnahmen, die den Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität erbringen und die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in Städten und deren Umland zum Ziel haben. Neben diesem recht offenen Förderansatz gibt es nun auch eine spezielle Förderung über die Beschaffung von Elektrobussen.
1. Allgemeines Förderprogramm
Gefördert werden Maßnahmen, die den Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität erbringen und die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in Städten und deren Umland zum Ziel haben. Dabei kann es sich sowohl um wissenschaftliche Grundlagenforschung als auch um Pilot- und Demonstrationsprojekte handeln.
Als Schwerpunkte werden folgende Themen benannt:
Speziell an Kommunen richtet sich der Schwerpunkt „Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler Mobilitätskonzepte“, der auf der Grundlage bestehender kommunaler Handlungskonzepte aufbauen und einen Beitrag zur Sicherstellung der Mobilität und zum Abbau des PKW-Verkehrsaufkommens erwarten lassen soll.
Besonders interessant dabei ist, dass eine Kumulation mit EFRE - Fördermitteln möglich ist und dass darüber auch die Fahrzeugbeschaffung (insbes. Busse) und die Ladeinfrastruktur gefördert werden kann (50% der Mehrkosten für Anschaffung von Null-Emissions-Fahrzeugen gegenüber Verbrennerfahrzeugen).
Die Projekte können mit einem Zuschuss bis 50% (bei Hochschulen bis zu 90%, in Ausnahmenfällen bis zu 100%) gefördert werden.
2. Förderung der Beschaffung von Elektrobussen
Die Beschaffung von Elektrobussen kann mit einem Zuschuss gefördert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 40% der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor. Für die dazu nötige Infrastruktur liegt der Zuschuss bis 40% der Investitionsausgaben (max. 400,- Euro pro Kw Installierte Ladeleistung), max. 100.000,- € pro Netzanschluss/Standort
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verkehrsunternehmen sofern sie Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs übernehmen.
Auszug Staatsanzeiger (8. Dezember 2016)
Anfragen zur Antragstellung:
HA Hessen Agentur GmbH
Innovationsförderung Hessen
Dirk Säuberlich
+49 (0)611 / 95017 - 8906
dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet