Förderung der Elektromobilität in Hessen
Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen, die das Ziel haben, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus Erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, denn so ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie die Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie- und Lösungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine unmittelbare sichtbare Umsetzung von Elektromobilitätsanwendungen gelegt.
Förderung von Elektrobussen
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Was wird gefördert?
- Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Betriebsund Werksgelände
- Planungsleistungen, Erdarbeiten und Netzanschlüsse
Wer wird gefördert?
- hessische Unternehmen aller Größen
- sonstige juristische Personen in Hessen
Wie wird gefördert?
- anteiliger Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 40% der Investitionskosten
- einstufiges Antragsverfahren
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