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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.landesenergieagentur-hessen.de veröffentlichte Website des Landes Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei helfen auch unsere gebärdensprachlichen Videos.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.02.2023 erstellt und zuletzt am 15.10.2025 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch die Überwachungsstelle des Landes Hessens durchgeführten BIK BITV-Test im Januar 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer bei manchen Stellen aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2026 vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Die auf der Webseite verlinkten .pdf-Dateien in der Rubrik "Nützliche Links" sind z. T. nicht barrierefrei gestaltet da sie auf externen Fremdanbieterseiten eingebunden sind. Die Geschäftsstelle Strom bewegt hat darauf keinen Einfluss. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind die Inhalte nicht in leichter Sprache verfügbar. 

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

keine Inhalte

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Hessische Staatskanzlei

Abteilung Information / Frau Wilbert
Telefon:+49(0)611 - 32 11 3693
E-Mail: neuemedien@stk.hessen.de

Zum Formular "Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Internetseite von Hessen.
Die Internetseite ist unter www.landesenergieagentur-hessen.de zu finden.

Die Internetseite können alle Menschen gut nutzen.
Wir achten auf die Regeln der EU.
Wir halten uns an das Gesetz für Menschen mit Behinderung in Hessen.
Wir haben auch Videos mit Gebärdensprache.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 27.2.2023 gemacht.
Sie wurde zuletzt am 15.10.2025 geändert.

Gesetzliche Anforderungen

Die Barriere-Freiheit steht in einem Gesetz. Das Gesetz heißt: HVBIT.
HVBIT bedeutet: Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik.
Die Barrierefreiheit steht in den Paragraphen 3 und 4. Das bedeutet: In den Abschnitten 3 und 4 vom Gesetz.

Die Überwachung macht eine Stelle. Diese Stelle gehört zum Land Hessen. Sie macht einen Test.
Der Test heißt: BIK BITV-Test.

Der Test war im Januar 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Internetseite ist nicht überall barrierefrei.
Es gibt Ausnahmen bei der Barrierefreiheit.

Probleme mit der Barrierefreiheit

Die folgenden Probleme sind nicht erlaubt:

  • Texte sind manchmal schwer zu lesen.
  • Die Farben sind nicht kräftig genug.
  • Menschen mit Screenreader haben Probleme. Ein Screenreader ist ein Computer-Programm. Das Programm liest Texte vor. Manche Elemente haben aber falsche Informationen.

Diese Probleme sollen bis zum 31.12.2026 behoben werden. Das bedeutet: Bis Ende 2026 sollen die Probleme weg sein.

Unverhältnismäßige Belastung

Manche Bereiche auf unserer Internetseite sind nicht barrierefrei.
Das bedeutet: Nicht alle Menschen können sie gut nutzen.
Das ist zu teuer für uns.

Diese Bereiche gehören dazu:

  • PDF-Dateien bei den nützlichen Links
  • Videos
  • Inhalte in schwerer Sprache

Die PDF-Dateien kommen von anderen Internet-Seiten. Wir können diese Dateien nicht ändern.

Bei den Videos gibt es keine Untertitel. Das bedeutet: Es gibt keinen Text zum Mitlesen.

Die Inhalte sind nicht in leichter Sprache. Das bedeutet: Sie sind schwer zu verstehen.

Mehr Barrierefreiheit

Wir wollen unsere Internetseite besser machen. Die Internetseite soll für alle Menschen gut sein.
Auch für Menschen mit Behinderung.

Darum machen wir mehr, als das Gesetz verlangt. Das Gesetz sagt: So muss es sein. Wir machen noch mehr.

Aber im Moment haben wir noch nichts geändert.

Ansprechpartner Barrierefreiheit

Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit?
Oder Sie wollen Barrieren melden?
Dann können Sie uns anrufen.
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Ansprechperson:
Frau Wilbert
Abteilung Information

Telefon0611 32 11 3693
E-Mail
: neuemedien@stk.hessen.de

Sie können auch das Formular nutzen. Das Formular heißt: Barriere melden.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Manchmal gibt es Probleme mit Barrierefreiheit in der Informationstechnik.
Das bedeutet: Computer und Internetseiten für alle Menschen zugänglich machen.
Manche Menschen können diese Technik nicht gut nutzen.

Sie haben schon versucht zu helfen. Aber es hat nicht geklappt. Dann können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle anrufen.

Das geht so:
Sie warten 6 Wochen. Dann können Sie sich direkt an die Stelle wenden.

Die Stelle heißt auch: Ombudsstelle.
Sie spricht mit allen Menschen. So findet sie heraus: Warum ist die Technik nicht barrierefrei?

Dann sagt sie dem Anbieter: Du musst das ändern.

Adresse:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Regierungs-Präsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon0641 303-2901
E-Mailueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Leiterin der Stelle:
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landes-Beauftragte für barrierefreie IT