Förderung für gewerbliches Schnellladen: Antragsfrist endet am 1. November 2024!

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Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Bis einschließlich 1. November 2024 können Unternehmen noch eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.

Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.

Weiter Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Förderung für gewerbliches Schnellladen: Antragsfrist läuft bis 1. November 2024 | Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (nationale-leitstelle.de) oder direkt beim Projektträger Jülich: PtJ: Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Quelle: NOW GmbH