Förderung für gewerbliches Schnellladen: Antragsfrist läuft bis 1. November 2024
Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie hier.
Quelle: NOW GmbH