Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: Jetzt QuickCheck machen und Antrag stellen!

Noch bis zum 10. November 2026 können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von vermietetem Wohneigentum Fördermittel für Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern beantragen. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt dafür 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz.

Förderfähig sind unter anderem die Vorverkabelung, Ladepunkte, der Netzanschluss, notwendige Baumaßnahmen und die technische Ausrüstung. Je nach Ausstattung sind bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit installierter Wallbox und bis zu 2.000 Euro für einen Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefunktion möglich.

Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Ladeinfrastruktur muss ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen und mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig: Ein Kostenvoranschlag muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.

Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal des Projektträgers PwC. Dort gibt es auch einen QuickCheck zur Antragsberechtigung und weitere Informationen zum Förderprogramm.

Jetzt informieren und Antrag einreichen:

Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“

WEGweiser der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (PDF)