Schwalm-Eder-Kreis
Förderung von Ladesäulen
Achtung: nur für Ladesäulen die im Schwalm-Eder-Kreis installiert werden
Seit vielen Jahren engagiert sich der Schwalm-EderKreis für den Klimaschutz und ist bereits mehrfach international ausgezeichnet worden.
Im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilität und der nur begrenzt verfügbaren fossilen Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes hat sich der Kreis zum Ziel gesetzt, den Ausbau der lokalen E-Mobilität zu fördern.
Die Richtlinie vom 1.9.2018 über die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung und Installation von Wandladestationen zum Laden eines Elektrofahrzeugs wurde überarbeitet. Der Förderbetrag für fest installierte Wandladestationen wird von 200€ auf 300 € je förderfähiger Wandladestation erhöht. Zusätzlich werden jetzt auch mobile Wandladestationen mit einem Zuschuss von 150 € gefördert. Die genauen Förderbedingungen können der Richtlinie entnommen werden. Das Programm läuft bis 30. November 2019. Förderfähig sind allerdings ausschließlich Ladestationen, die im Schwalm-Eder-Kreis installiert werden.
Weitere Infos dazu finden Sie unter:
www.klimaschutz-schwalm-eder.de
Antragsunterlagen können Sie nachfolgend herunterladen oder bei der Kreisverwaltung, Dezernat Energie und Klimaschutz unter Tel. 05681/775 438 anfordern.
E-Roller
Regionale Förderungen finden Sie hier
Förderungen für E-Roller bieten einige Städte, Kommunen und auch Stadtwerke in Deutschland an:
Eine von vielen Internetseiten mit Förderlinks in der Übersicht finden sie hier.
Nur noch für kurze Zeit!
Aktueller Förderaufruf „Batterie, Materialien und Recycling“
Elektromobile Fahrzeuge und deren Infrastrukturen sind auf den Straßen zum gängigen Erscheinungsbild geworden. Mit der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen tauchen jedoch noch nicht geklärte Fragestellungen, wie z.B. die Rohstoffrückgewinnung aus Batterien, auf. Mit diesem Förderaufruf soll die Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit des Gesamtsystems Elektromobilität (mit Batterie oder Brennstoffzelle) weiter verbessert werden.
Dieser Förderaufruf richtet sich an alle hessischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die zum Ziel haben, Produkte und Materialien für die Elektromobilität nachhaltig weiter zu entwickeln.
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 30.09.2019 ein. Weiter Infos zum Programm und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter:
www.innovationsfoerderung-hessen.de
Im Einzelnen können Projekte z.B. folgende Themen beinhalten:
- Neue Produkte aus der Material- und Werkstofftechnik
- Rohstoffeinsatz und -wiederverwertung von Fahrzeugbatterien oder Brennstoffzellen-Stacks
- Neue Prüf- und Produktionsverfahren, die zur Kostenreduzierung von Komponenten führen
- Leichtbau und Konstruktion
- Second-Life-Anwendungen
- Materialrückgewinnung und Recyclingverfahren
Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Achtung! Antragstellung für 2019 nicht mehr möglich
E-Autos auf dem Firmenparkplatz zu laden, ist eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Da E-Autos während der langen Standzeiten überwiegend zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen werden, ist ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Unternehmen notwendig.
Daher förderte das Land Hessen bereits in 2018 den Aufbau von Ladeinfrastruktur und bietet das erfolgreiche Programm auch in 2019 an. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen.
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können Normal- als auch Schnelladesäulen auf dem eigenen Betriebsgelände errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Projekte können ab einer Zuwendungssumme von 8.000 Euro bis maximal 500.000 Euro gefördert werden. Für Erd- und Planungsarbeiten liegt die Fördersumme bei höchstens 10.000 Euro pro Standort.
Förderfähig sind Vorhaben, die im Jahr 2019 realisiert werden. Der Förderzeitraum umfasst Projekte, die im März/ April 2019 beginnen. Förderende ist der 31.10.2019. Bis zu diesem Datum muss die Errichtung der Ladeinfrastruktur abgeschlossen sein und es können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden (Zahlungsnachweis).
Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums
Hier finden Sie aktuelle Calls des Bundesministeriums für Verkehr BMVI
LADEINFRASTRUKTUR
NEU!!!! BMVI startet neuen Förderaufruf Ladeinfrastruktur NEU!!!!
Am 19. August 2019 hat das das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seinen vierten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Ab sofort können erneut Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden.
Mit diesem vierten Aufruf im Bundesprogramm Ladeinfrastruktur fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 5.000 Normal- und 5.000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 100 Millionen Euro bereit. Anträge müssen bis 30. Oktober 2019 über das Portal easy-Online eingereicht werden.
Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI trifft unverändert auf eine sehr große Nachfrage. Bisher wurden Anträge für insgesamt rund 16.000 Ladepunkte, davon etwa 13.300 Normalladepunkte und rund 2.350 Schnellladepunkte bewilligt. Das entspricht einem Fördervolumen von mehr als 78 Millionen Euro. Damit wurde die Zahl der vorhandenen Ladepunkte mehr als verdoppelt. In den nächsten Wochen sollen die Anträge aus dem dritten Förderaufruf von Ende 2018/Anfang 2019 bewilligt werden. Im Rahmen dieses dritten Förderaufrufs wurden 5.153 Normal- und 5.301 Schnell-Ladepunkte beantragt.
Auch im vierten Förderaufruf kommt das webbasierte Standorttool zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifizieren kann. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Mit Hilfe dieses Tools wird ein flächendeckender und nachfrageorientierter Aufbau der Ladeinfrastruktur gewährleistet.
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Weitere Infos zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur:
www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe
Die Programmgesellschaft des BMVI, die NOW GmbH, wird gemeinsam mit regionalen Partnern in den kommenden Wochen in verschiedenen Städten Deutschlands über das Förderprogramm Ladeinfrastruktur informieren. Termine finden Sie unter: www.now-gmbh.de
FORSCHUNG- UND ENTWICKLUNG
Ab sofort können im Förderprogramm Elektromobilität Projektideen für praxisnahe Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zur Förderung der Elektromobilität mit Batterie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingereicht werden. Förderschwerpunkte des neuen Aufrufs sind:
- Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (sogenannte Demo-Großprojekte): Hier sollen Forschungsfragen beantwortet werden, die sich aus dem Einsatz von bestehenden Fahrzeugflotten (auch Flottenmixe zulässig) und der betriebsnotwendigen Infrastruktur ergeben - mit der Perspektive des weiteren Ausbaus.
- Technologieforschung und -entwicklung in Anwendungsbereichen mit geringer Fahrzeugverfüg-barkeit (Marktverfügbarkeit), u.a. in den Anwendungsfeldern Güter-/Wirtschaftsverkehr (insbesondere Lkw), Busse, Schiffe und Sonderverkehre.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Um die anwendungsnahe Forschung zu fördern, werden Projektvorschläge bevorzugt, die Hersteller, Betreiber und Anwender von Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen, Komponentenhersteller, Energieversorger und Verkehrsbetriebe direkt einbinden. Kommunale Unternehmen bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen im direkten kommunalen Umfeld können ebenfalls Anträge stellen. Einreichungsfrist ist der 15. August 2019.
Mit dem "Förderprogramm Elektromobilität" unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2019 jährlich rund 30 Millionen Euro bereit, die NOW GmbH ist mit der Koordination und Steuerung des Förderprogramms beauftragt.
Weitere Infos finden Sie unter:
BAFA Umweltbonus
Informatonen zum Umweltbonus des Bundesausfuhramtes BAFA
FÖRDERGELDER FÜR ELEKTROFAHRZEUGE
Für neue, erstmals zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) gibt es den Umweltbonus. Pro Fahrzeug beträgt die Förderung 3.000€ (PHEV) bzw. 4.000€ (BEV, FCEV). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf der
→ Liste des BAFA steht, nach dem 18. Mai 2016 erworben wurde und in Deutschland für mindestens sechs Monate zugelassen bleibt.
Weitere Infos auf der → Webseite der BAFA.
Hessische Förderung für Elektrobusse
Förderung von Elektrobussen
Hessen soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Bereits bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 30 % sinken. Auch im Verkehrsbereich sind zur Erreichung dieser Ziele weitreichende Anstrengungen erforderlich.
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden. Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Antragsverfahren
Förderberatung Land Hessen
Innovationsberatung und Modellprojekte
Förderberatung der Hessen Agentur für Modellprojekte
1. Finanzielles Zuschussprogramm für Forschung sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte Elektromobilität in Hessen
2. Elektrobusförderung Hessen
3. Projektberatung und Fördervermittlung
Förderung der Elektromobilität in Hessen
Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen, die das Ziel haben, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus Erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, denn so ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie die Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie- und Lösungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine unmittelbare sichtbare Umsetzung von Elektromobilitätsanwendungen gelegt.
Förderung von Elektrobussen
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Was wird gefördert?
- Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Betriebsund Werksgelände
- Planungsleistungen, Erdarbeiten und Netzanschlüsse
Wer wird gefördert?
- hessische Unternehmen aller Größen
- sonstige juristische Personen in Hessen
Wie wird gefördert?
- anteiliger Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 40% der Investitionskosten
- einstufiges Antragsverfahren
Infoflyer:
Förderberatung Bundesprojekte
Förderberatung durch die Projektleitstelle Bundesprojekte – Strom bewegt
Im Fokus der Förderung sollen Maßnahmen stehen, die das Ziel haben, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus Erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, denn so ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral.
Geschäftsstelle Elektromobilität – Projektleitstelle Bundesprojekte
Geschäftsstelle Elektromobilität – Projektleitstelle Bundesprojekte
(2009 bis 2016 Modellregion Elektromobilität Rhein-Main)
In Kooperation mit der Geschäftsstelle Elektromobilität der LandesEnergieAgentur (LEA) bei der HA Hessen Agentur koordiniert die „Projektleitstelle Bundesprojekte“ auf regionaler Ebene Projekte, die die Mobilität der Zukunft marktfähig machen. Beispiele sind der Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten im kommunalen wie gewerblichen Bereich, die Entwicklung intermodaler Angebote, die Elektrifizierung des Nahverkehrs oder die Weiterführung der Förderung elektromobiler Maßnahmen in Offenbach.
Außerdem koordiniert die Geschäftsstelle Elektromobilität – Projektleitstelle Bundesprojekte hessenweite elektromobile Netzwerke mit Projektpartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, führt Workshops und Veranstaltungen durch und ist zentraler Ansprechpartner für Unternehmen aus Hessen, die an Bundesförderung im Bereich Elektromobilität interessiert sind. Die Projektleitstelle führt das elektromobile Engagement der Modellregion Elektromobilität Rhein-Main fort, mit deren regionalen Koordination die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH von 2009 bis 2016 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragt war.
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Links zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundes zusammengestellt:
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
weitere Übersicht über die Förderprogramme