Hessische Förderung für Elektrobusse
Förderung von Elektrobussen
Hessen soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Bereits bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 30 % sinken. Auch im Verkehrsbereich sind zur Erreichung dieser Ziele weitreichende Anstrengungen erforderlich.
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden. Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Antragsverfahren
Förderberatung Land Hessen
Innovationsberatung und Modellprojekte
Förderberatung der Hessen Agentur für Modellprojekte
1. Finanzielles Zuschussprogramm für Forschung sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte Elektromobilität in Hessen
2. Elektrobusförderung Hessen
3. Projektberatung und Fördervermittlung
Förderung der Elektromobilität in Hessen
Im Fokus der Förderung stehen Maßnahmen, die das Ziel haben, die Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus Erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, denn so ist diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie die Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie- und Lösungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine unmittelbare sichtbare Umsetzung von Elektromobilitätsanwendungen gelegt.
Förderung von Elektrobussen
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Was wird gefördert?
- Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Betriebsund Werksgelände
- Planungsleistungen, Erdarbeiten und Netzanschlüsse
Wer wird gefördert?
- hessische Unternehmen aller Größen
- sonstige juristische Personen in Hessen
Wie wird gefördert?
- anteiliger Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 40% der Investitionskosten
- einstufiges Antragsverfahren
Infoflyer: