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Förderung von Elektrobussen

Hessen soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Bereits bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 30 % sinken. Auch im Verkehrsbereich sind zur Erreichung dieser Ziele weitreichende Anstrengungen erforderlich.

Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse und Gelenkbusse.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.

Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden. Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.

Antragsverfahren

Die Fördermaßnahme wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Das Antragsverfahren erfolgt einstufig. Das Antragsformular finden Sie hier.

Foerderberatung Elektromobilitaet Hessen

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