Neuer Förderaufruf "Ladeinfrastruktur vor Ort" vom BMVI

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur startet am 12.04.2021 mit der Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes.

Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: vor Supermärkten, Hotels, Restaurants und kommunalen Einrichtungen wie etwa Schwimmbädern. Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten.

Zum Programm:

Das Budget von 300 Mio Euro soll im „Windhundverfahren“ ausgegeben werden. Das Ministerium betont dabei, dass die Förderung als „schnelle Hilfe für KMU“ gedacht sei. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen – etwa im Einzelhandel, Hotellerie oder Gastronomie – würden so die Möglichkeit erhalten, „einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern“. Als KMU gilt dabei nach EU-Definition, wer den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigt.

Bei Normallladeinfrastruktur – also von 3,7 bis 22 kW, egal ob AC oder DC – werden bis zu 80 Prozent, aber maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Schnelllader mit 22 bis 50 kW werden ebenfalls mit 80 Prozent, aber maximal 16.000 Euro je Ladepunkt gefördert. Der Netzanschluss an die Niederspannung wird mit 80 Prozent oder maximal 10.000 Euro je Standort gefördert, bei der Mittelspannung sind es 80 Prozent oder 100.000 Euro als Höchstwert. Auch eine Kombination mit Pufferspeichern ist förderbar, analog zum Netzanschluss. Ist der Ladepunkt nur beschränkt zugänglich, sinkt die Förderhöhe auf maximal 50 Prozent – Anforderung sind hier jeweils 12 Stunden an sechs Tagen pro Woche.

Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien. Zudem werden nicht einfache Wallboxen gefördert: „Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen“, so das Ministerium. Dabei wichtig ist die Preisanzeige vor Ort. „Um für Benutzer von Ladepunkten Preistransparenz zu gewährleisten, muss der Preis für das Ad-hoc-Laden an der Ladeeinrichtung angegeben werden“, heißt es in der Richtlinie. „Setzt sich der Preis aus mehreren Bestandteilen zusammen (z. B. Startgebühr, Arbeitspreis etc.), sind diese separat auszuweisen. Das Ausweisen der Ad-hoc-Ladekonditionen ausschließlich über eine Smartphone-App ist nicht zulässig.“

Die elektronische Antragstellung ist möglich vom 12.04.2021 10:00 Uhr voraussichtlich bis zum 31.12.2021.

Und: Die Ladepunkte müssen bis zum 31.12.2022 errichtet werden – bei möglichen Anträgen bis zum 31.12.2021 also innerhalb eines Jahres.

Infos zum Programm und Antragsstellung

Online-Seminar der NOW am 15. April um 10:00 Uhr