Neue E-Auto Förderung für Privatpersonen am Start
Bis zu 6.000 Euro Förderung rückwirkend für den Kauf eines E-Autos. Soziale Staffelung macht das E-Auto für Haushalte mit niedrigem Einkommen interessant.

Die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung ist offiziell vorgestellt und soll den Absatz von Elektrofahrzeugen in Deutschland ankurbeln. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 – Käufer von neuen Elektroautos, Plug-in-Hybriden und E-Autos mit Reichweitenverlängerer, die seit Jahresbeginn zugelassen sind oder zugelassen werden, können die Prämie beantragen. Die Förderung ist einkommensabhängig gestaffelt und soll privates Mobilitätsverhalten klimafreundlicher machen, gleichzeitig Familien und Haushalte mit niedrigerem Einkommen entlasten.
Das Programm hat ein Gesamtvolumen von rund drei Milliarden Euro. Etwa 800.000 Fahrzeug-Käufe sollen bis 2029 unterstützt werden sollen. Die Zuschüsse reichen zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro, abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße. Reine batterieelektrische Fahrzeuge erhalten eine Basisprämie von 3.000 Euro, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender 1.500 Euro, jeweils mit zusätzlichen Beträgen für Kinder und geringere Einkommen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro (mit Kindern bis zu 90.000 Euro) sind grundsätzlich förderberechtigt.
Förderung rückwirkend und online
Umweltminister Carsten Schneider betonte bei der Vorstellung des Programms: “Für alle, die bisher abgewartet haben, können wir jetzt sagen: Sie können loslegen, denn die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026.“ Die Antragsstellung soll voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2026 über ein Online-Portal möglich sein, und Anträge können auch rückwirkend für bereits seit Anfang Januar zugelassene Fahrzeuge gestellt werden.
„Die Förderung bringt Schwung in die Elektromobilität“, sagt Ulrich Erven, Leiter der Landesinitiative Strom bewegt, die vom Hessischen Wirtschaftsministerium gefördert wird: „Wir werden in hessischen Kommunen mehr E-Autos sehen. Auf sie kommt die Aufgabe zu, ihre Ladeinfratruktur auszubauen. Über 350 eLotsen in Hessen haben sich dieser Aufgabe angenommen.“ eLotsen sind von der Landesinitiative geschulte kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als erste Ansprechpartner rund um Elektromobilität in ihren Gemeinden arbeiten.
Wie sich E-Autokäufer jetzt vorbereiten können
- Wer plant, ein E-Auto zu kaufen, sollte bereits finanzielle und steuerliche Aspekte prüfen und sich über sein zu versteuerndes Haushaltseinkommen klar werden, da dies die Zuschusshöhe beeinflusst. Hierfür nützlich ist die „Lohnsteuerbescheinigung für 2025“, wie sie in den ersten Monaten des Jahres von Personalabteilungen verschickt wird.
- Interessenten können schon jetzt ihr Fahrverhalten analysieren und Fahrzeugangebote vergleichen. Wichtig ist das für die Wahl der richtigen Batteriegröße, die maßgeblich vom Nutzungsverhalten bestimmt wird. Wer wenig fährt, braucht weniger Batterieleistung.
- An das Laden denken: Für Immobilienbesitzer ist die Anschaffung einer Wallbox meist dier ichtige Wahl. Mieterinnen und Mieter haben ein Recht auf eine Lade-Lösung vor Ort. Ergänzend besteht öffentliche Ladeinfrastruktur in Kommunen, halböffentliche auf Gewerbeparkplätzen (Supermärkte, Baumärkte) und beim Arbeitgeber.
- Frühzeitige Zulassungstermine ins Auge fassen und sicherstellen, dass das gewünschte Fahrzeug zwischen dem 1. Januar und dem Kaufdatum neu zugelassen wird – nur dann ist die Förderung antragsberechtigt.
Quelle: BMUKN